Ja, so wird das definitiv zurechtkonstruiert und ja, in Deutschland gibt es das zusätzliche Problem, dass die "Verfassung" und die "Repräsentative Demokratie" aus der Besatzung heraus geboren wurde und daher eh von vornherein keinerlei demokratischen Standards genügte.
Wenn wir unsere bevorzugte Definition einer "Verfassung" zugrunde legen, dann hat, so wird mir grad bewusst, allerdings wohl kaum ein bis kein Staat der Erde eine solche. Und auch keine Demokratie die den Namen verdient, das führst Du im Verlinkten ja exzellent aus!
Die Querdenker sind ein suspekter Haufen und das sage ich als jemand der voller Überzeugung auf den Großdemos war und stolz darauf ist.
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- 220625 Sat 2340
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- 220613 Mon 0350
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Re: Corona und das Grundgesetz
Hab gerade mal bei Wikipedia geschaut, geradezu in der Erwartungshaltung einen etwa solchen Satz zu finden (und fand ihn):
"Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus."
Das ist für mich so ein bisschen der Knackpunkt an der Sache. Wenn wir eine Demokratie sein wollen, dann muss die Verfassung vom Volk (bzw. eben einer verfassungsgebenden Versammlung) ausgearbeitet oder zumindest per Volksentscheid angenommen sein und das kann man wohl eher nicht über die deutsche "Verfassung" sagen.
Ich glaube sowas hat es in Deutschland nur im Rahmen der gescheiterten "Revolution" von 1848 gegeben.
Dass die Querdenker sowas anstrebten hatte ich auch mitbekommen... Unschön und ungut, dass das Camp nicht erlaubt wurde, aber daran kann doch sowas eigentlich nicht scheitern.
- 220513 Fri 0359
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Re: Corona und das Grundgesetz
Hi, Danke für das Feedback und den Willkommensgruß!Adam84 wrote: ↑220512 Thu 1900 Solide Sache! Willkommen im Forum, "Grundrechtsextremist", und super wichtiger Beitrag! Rechtszeugs ist jetzt normalerweise nicht so mein Ding, aber klingt wirklich gut. Mir fällt oft auf, dass in ganz vielen Dingen man das System sowohl von außen kritisch auseinandernehmen kann, aber dass es sich auch noch dazu im Inneren gegen seine eigenen Regeln verhält bzw. einfach auf diese scheißt, wo es nur geht (und oft sogar da, wo es eigentlich auch nicht gehen sollte). Und die ganze Verlogenheit, Kriminalität, Boshaftigkeit, Schlechtigkeit, Schädlichkeit sollte doch jedem einzelnen Menschen dermaßen auffallen mit der Zeit, aber nein, die meisten scheinen gar nichts zu raffen oder wenn mal doch, dann vergessen sie es anscheinend gleich schwups wieder nach ein paar Monaten oder Jahren. Die Matrix ist absolut real, nur halt nich exakt 1:1 so wie im Film, aber leider doch viel mehr, als die meisten es sich eingestehen würden ...
Dass die ganze Verlogenheit usw. (anscheinend) nicht auffällt, ist ein wichtiges Thema das vielleicht in einem anderen Thread besprochen werden sollte, aber um es kurz zu umreißen erkläre ich mir das so:
1. Sind die allermeisten gar nicht politisch interessiert sondern wollen nur egal was von wem da oben vorgegeben wird so geht es geht über die Runden kommen.
2. Haben die allermeisten Menschen selbst wenn sie politisch interessiert sind nicht die Zeit/Energie sich neben ihrem Alltag auch noch selbst informierend in solche Themen zu vertiefen.
3. Natürlich die politische und mediale und weitgehend globale Gleichschaltung in der Betrachtung von Themen mit all den offensichtlichen und weniger offensichtlichen faschistoiden Mitteln.
Ich habe den Eindruck viele politisch völlig Desinteressierte kommen sich heutzutage politisch interessiert vor, weil sie voll auf den Propagandadreck der ihnen reingestrahlt wird reinfallen. Grenzenloser Gehorsam den man sich selbst als politische Überzeugung einredet...
- 220513 Fri 0327
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Re: Corona und das Grundgesetz
Ja, wir haben lange von dem Schönfärbemarketing profitiert. Ich denke das hatte halt wirklich sehr viel mit dem Kalten Krieg zu tun, damit, dass da zwei konkurrierende Ideologien um die Weltherrschaft rangen und nicht nur die eigenen Leute, sondern alle Menschen überzeugen wollten das bessere System zu sein. Aber das ist seit 30 Jahren vorbei und damit auch ein wichtiges Motiv für Schönfärberei. Natürlich verzichtet man deshalb nicht auf sie, aber während der Schweinkram den man schönfärbt immer übler wird, wird die Schönfärberei immer plumper, verlogener, dreister. Weil man es geschafft hat Gegendarstellungen und noch wichtiger, Gegenmodelle zum eigenen System weitgehend auszumerzen.Molaskes wrote: ↑220426 Tue 1807 Da bin ich zufällig gerade beim Übersetzen des Buches dran. Beim VB System-Interface geht es genau um solche Themen, also etwa dass die Wurzeln des Systems zwar sehr düster sind, es aus rein praktikablen Gründen aber im Laufe der Jahrhunderte immer mehr Schönfärbemarketing betreiben musste, das allerdings einen Selbstläufereffekt hat und daher die Tendenz aufgebaut ist, dass die gesellschaftliche Moral tatsächlich immer ethischer wird (zB Rassismus und Sklaverei überwunden, mehr Toleranz usw) und in Folge auch die Gesetze tatsächlich zunehmend immer häufiger immer mehr auch von wirklichem Gerechtigkeitsstreben beeinflusst werden, weil immer mehr Menschen daran glauben und es so wollen, einschließlich so mancher in einflussreichen Positionen.
Wir sind am Arsch Mann
- 220418 Mon 0447
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Re: Corona und das Grundgesetz
Hey vielen Dank zurück, aber bitte im Hinterkopf behalten, dass ich nur so ein Laie bin! Was ich zitiert habe steht da so und es steht da auch nichts Widersprechendes/Einschränkendes das ich ausgelassen hätte, aber alles andere ist halt nur meine Interpretation.
Tja, und was interpretiere ich da überhaupt... Eine Unterdrückungscharta feindlicher Besatzer? Etwas besser, etwas mehr ist das Grundgesetz und ist die Worthülse "verfassungsmäßige Ordnung" oder eben "freiheitlich demokratische Grundordnung" dann doch. Die BRD war von Anfang an eine Scheindemokratie und ein Scheinrechtsstaat, aber den Schein zu waren war im Kalten Krieg so wichtig, dass es weitgehend als realer demokratischer Rechtsstaat aufgezogen wurde. In der Praxis gab es für die breite Masse daher durchaus eine freiheitlich demokratische Grundordnung, jedenfalls gemessen an dem was es so alles zur jeweiligen Zeit sonst so auf der Welt gab.
Aufgrund der Entwicklungen scheint mir gutes zu bewahren mindestens genauso wichtig zu sein wie besseres erschaffen. Bin ich auf meine alten Tage echt noch zum Konservativen geworden...
Tja, und was interpretiere ich da überhaupt... Eine Unterdrückungscharta feindlicher Besatzer? Etwas besser, etwas mehr ist das Grundgesetz und ist die Worthülse "verfassungsmäßige Ordnung" oder eben "freiheitlich demokratische Grundordnung" dann doch. Die BRD war von Anfang an eine Scheindemokratie und ein Scheinrechtsstaat, aber den Schein zu waren war im Kalten Krieg so wichtig, dass es weitgehend als realer demokratischer Rechtsstaat aufgezogen wurde. In der Praxis gab es für die breite Masse daher durchaus eine freiheitlich demokratische Grundordnung, jedenfalls gemessen an dem was es so alles zur jeweiligen Zeit sonst so auf der Welt gab.
Aufgrund der Entwicklungen scheint mir gutes zu bewahren mindestens genauso wichtig zu sein wie besseres erschaffen. Bin ich auf meine alten Tage echt noch zum Konservativen geworden...
- 220331 Thu 0152
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Corona und das Grundgesetz
Ich möchte vorweg sagen, dass ich kein Jurist bin, sondern nur ein einigermaßen interessierter Bürger. Aber als solcher möchte ich mir anmaßen ein wenig über das Grundgesetz zu referieren, weil ich den Eindruck habe, dass selbst die meisten Maßnahmengegner nur eher vage und teilweise falsche Vorstellungen haben.
"Abwägung von Grundrechten"
Ist meiner Auffassung nach von vornherein Bullshit. Man hat die Grundrechte nicht gegenüber seinen Mitbürgern und natürlich auch nicht gegenüber Viren. In Artikel 1 Grundgesetz steht wer an die Grundrechte gebunden ist und das ist nicht der einfache Bürger, sondern:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Kurzgesagt: Der Staat ist es, der die Grundrechte jedes Einzelnen nicht verletzen darf. Er darf meine Grundrechte nicht verletzen und Deine auch nicht, da gibt es rein gar nichts abzuwägen, denn es sind Schutzrechte die wir alle gegen den Staat haben, nicht gegen uns untereinander.
Der Staat darf Deine körperliche Unversehrtheit nicht verletzen und meine auch nicht. Es sei denn...
"Grundrechte können per Gesetz eingeschränkt werden"
Ja, Grundrechte können per Gesetz eingeschränkt werden. Einige, aber nicht alle. In manchen Grundrechten steht nämlich der Hinweis, dass sie per Gesetz eingeschränkt werden können, in anderen jedoch nicht. Dafür gibt es nur die eine logische Interpretationsmöglichkeit: Die Grundrechte die den Hinweis nicht enthalten, können durch kein Gesetz eingeschränkt werden, eine solche Einschränkung wäre von vornherein verfassungswidrig. Und hier haben wir nun die Möglichkeit jedem uneingeschränkten Maßnahmenbefürworter unbestreitbar nachzuweisen, dass er ein Verfassungsfeind ist.
Artikel 8 Grundgesetz scheint mir hierfür besonders geeignet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Staatlich angeordnete Kontaktbeschränkungen in Innenräumen sind glasklar verfassungswidrig, das gilt auch für staatlich angeordnete G-Regeln für Innenräume.
Artikel 8 ist meiner Meinung nach zudem gut geeignet um zu veranschaulichen, dass die Grundrechte, bzw. die Teile von Grundrechten, die keinen Gesetzesvorbehalt beinhalten, für jeden gesetzlichen Eingriff tabu sind.
Und so haben wir dann auch weitere glasklare Beispiele von Verfassungsbruch. Artikel 1, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Artikel 3, die Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 4, Freiheit unter anderem des weltanschaulichen Bekenntnisses, diese Grundrechte werden mit der Corona-Politik eingeschränkt, obwohl sie gemäß Grundgesetz nicht eingeschränkt werden können.
Der Wesensgehalt
Einige Grundrechte können also nicht per Gesetz und somit auf überhaupt keine legale Weise eingeschränkt werden, andere jedoch schon. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Grundrechte die eingeschränkt werden können und werden automatisch verfassungskonform eingeschränkt werden. In Artikel 19 Absatz 2 heißt es:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Das ist vielleicht die wichtigste Aussage die sich im gesamten Grundgesetz finden lässt. Auf Corona bezogen bedeutet sie meiner Meinung nach, dass ausnahmslos jede Corona-Zwangsmaßnahme verfassungswidrig ist, denn das ist nun mal eine absolute Fake-Pandemie. Mit dem Standpunkt wird man in einem Streitgespräch bzw. in einer Diskussion vermutlich keinen Blumentopf gewinnen, aber jedem der das anders sieht als ich würde ich zumindest die eindringliche Frage stellen, was "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" seiner Ansicht nach bedeutet.
Also, auch wenn es bei allen anderen Punkten vielleicht einen gewissen Interpretationsspielraum gibt, ein Punkt ist völlig eindeutig: Kontaktbeschränkungen in Innenräumen sind absolut verfassungswidrig.
Und doch wurden sie von der Politik beschlossen, von den Richtern durchgewunken, von den "Ordnungshütern" durchgesetzt. Es gab dabei nicht mal irgendeinen vernehmbaren Konflikt, das haben alle drei staatlichen Gewalten einfach durchgezogen als wäre es das Selbstverständlichste der Welt absolut verfassungswidrig zu handeln. Und die vierte Gewalt, die Journallie, hat auch in keinster Weise aufgemuckt.
Ich weiß nicht was solche Erkenntnisse nach 2 Jahren "Corona-Politik" noch bewirken können oder ob da überhaupt eine neue Erkenntnis für Euch dabei war, aber ich glaube mir gibt es ein bisschen Selbstsicherheit bei dem Thema, nicht nur einfach zu wissen, dass ich nicht den Wunsch habe die verfassungsmäßige freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen wie unsereins so gern nachgesagt wird, sondern, dass ich jederzeit nachzuweisen in der Lage bin, dass es die Maßnahmenbefürworter sind auf die dieses Urteil faktisch zutrifft.
P.S.: Die Rechtmäßigkeit des Grundgesetzes und der verfassungsmäßigen Ordnung ist noch mal ein anderes Thema, ist nicht so, dass ich da keine Problematik sehe, aber das Grundgesetz ist halt doch die beste und einzige Gesetzesgrundlage auf die wir uns realistischerweise berufen können.
"Abwägung von Grundrechten"
Ist meiner Auffassung nach von vornherein Bullshit. Man hat die Grundrechte nicht gegenüber seinen Mitbürgern und natürlich auch nicht gegenüber Viren. In Artikel 1 Grundgesetz steht wer an die Grundrechte gebunden ist und das ist nicht der einfache Bürger, sondern:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Kurzgesagt: Der Staat ist es, der die Grundrechte jedes Einzelnen nicht verletzen darf. Er darf meine Grundrechte nicht verletzen und Deine auch nicht, da gibt es rein gar nichts abzuwägen, denn es sind Schutzrechte die wir alle gegen den Staat haben, nicht gegen uns untereinander.
Der Staat darf Deine körperliche Unversehrtheit nicht verletzen und meine auch nicht. Es sei denn...
"Grundrechte können per Gesetz eingeschränkt werden"
Ja, Grundrechte können per Gesetz eingeschränkt werden. Einige, aber nicht alle. In manchen Grundrechten steht nämlich der Hinweis, dass sie per Gesetz eingeschränkt werden können, in anderen jedoch nicht. Dafür gibt es nur die eine logische Interpretationsmöglichkeit: Die Grundrechte die den Hinweis nicht enthalten, können durch kein Gesetz eingeschränkt werden, eine solche Einschränkung wäre von vornherein verfassungswidrig. Und hier haben wir nun die Möglichkeit jedem uneingeschränkten Maßnahmenbefürworter unbestreitbar nachzuweisen, dass er ein Verfassungsfeind ist.
Artikel 8 Grundgesetz scheint mir hierfür besonders geeignet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Staatlich angeordnete Kontaktbeschränkungen in Innenräumen sind glasklar verfassungswidrig, das gilt auch für staatlich angeordnete G-Regeln für Innenräume.
Artikel 8 ist meiner Meinung nach zudem gut geeignet um zu veranschaulichen, dass die Grundrechte, bzw. die Teile von Grundrechten, die keinen Gesetzesvorbehalt beinhalten, für jeden gesetzlichen Eingriff tabu sind.
Und so haben wir dann auch weitere glasklare Beispiele von Verfassungsbruch. Artikel 1, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Artikel 3, die Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 4, Freiheit unter anderem des weltanschaulichen Bekenntnisses, diese Grundrechte werden mit der Corona-Politik eingeschränkt, obwohl sie gemäß Grundgesetz nicht eingeschränkt werden können.
Der Wesensgehalt
Einige Grundrechte können also nicht per Gesetz und somit auf überhaupt keine legale Weise eingeschränkt werden, andere jedoch schon. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Grundrechte die eingeschränkt werden können und werden automatisch verfassungskonform eingeschränkt werden. In Artikel 19 Absatz 2 heißt es:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Das ist vielleicht die wichtigste Aussage die sich im gesamten Grundgesetz finden lässt. Auf Corona bezogen bedeutet sie meiner Meinung nach, dass ausnahmslos jede Corona-Zwangsmaßnahme verfassungswidrig ist, denn das ist nun mal eine absolute Fake-Pandemie. Mit dem Standpunkt wird man in einem Streitgespräch bzw. in einer Diskussion vermutlich keinen Blumentopf gewinnen, aber jedem der das anders sieht als ich würde ich zumindest die eindringliche Frage stellen, was "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" seiner Ansicht nach bedeutet.
Also, auch wenn es bei allen anderen Punkten vielleicht einen gewissen Interpretationsspielraum gibt, ein Punkt ist völlig eindeutig: Kontaktbeschränkungen in Innenräumen sind absolut verfassungswidrig.
Und doch wurden sie von der Politik beschlossen, von den Richtern durchgewunken, von den "Ordnungshütern" durchgesetzt. Es gab dabei nicht mal irgendeinen vernehmbaren Konflikt, das haben alle drei staatlichen Gewalten einfach durchgezogen als wäre es das Selbstverständlichste der Welt absolut verfassungswidrig zu handeln. Und die vierte Gewalt, die Journallie, hat auch in keinster Weise aufgemuckt.
Ich weiß nicht was solche Erkenntnisse nach 2 Jahren "Corona-Politik" noch bewirken können oder ob da überhaupt eine neue Erkenntnis für Euch dabei war, aber ich glaube mir gibt es ein bisschen Selbstsicherheit bei dem Thema, nicht nur einfach zu wissen, dass ich nicht den Wunsch habe die verfassungsmäßige freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen wie unsereins so gern nachgesagt wird, sondern, dass ich jederzeit nachzuweisen in der Lage bin, dass es die Maßnahmenbefürworter sind auf die dieses Urteil faktisch zutrifft.
P.S.: Die Rechtmäßigkeit des Grundgesetzes und der verfassungsmäßigen Ordnung ist noch mal ein anderes Thema, ist nicht so, dass ich da keine Problematik sehe, aber das Grundgesetz ist halt doch die beste und einzige Gesetzesgrundlage auf die wir uns realistischerweise berufen können.